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Betriebskostenzuschüsse Tageseinrichtungen für Kinder

Details

Die Betriebskosten der Selmer Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, Kindertagesstätten, Gruppen für unter 3-jährige) werden aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, der Stadt Selm, der Einrichtungsträger und aus Elternbeiträgen finanziert.

Das Jugendamt zahlt aufgrund des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) an die Träger der Einrichtungen einen Zuschuss zu den Betriebskosten. Es übernimmt bei den meisten Einrichtungen auch ganz oder zum Teil den eigentlich von den Trägern aufzubringenden Anteil.

Begriffe im Kontext

Kita, Elternbeiträge, KiBiz, Kinderbildungsgesetz

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