Straßen- und Wegekonzept
Um Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern bzw. Erbbauberechtigten die Möglichkeit zu geben, sich frühzeitig über geplante Straßenausbaumaßnahmen zu informieren, ist seit dem 01.01.2020 die Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes gesetzlich vorgeschrieben.
Das Konzept soll in erster Linie helfen, die finanzielle Belastung durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Betroffenen planbar zu machen und somit zu mildern.
Darüber hinaus können sich alle Anlieger anhand des Konzeptes auf die leider immer mit einer Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen (Erreichbarkeit der Grundstücke, befristeter Wegfall von Stellplätzen, etc.) einstellen.