Kommunale Wärmeplanung
Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, soll eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland erstellt werden, um Planungs- und Investitionssicherheit der Akteurinnen und Akteure vor Ort zu schaffen und die Entwicklung der Wärmeversorgung und der Energieinfrastrukturen in Richtung Klimaneutralität zu lenken. Mit Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes werden alle Kommunen des Landes dazu verpflichtet, eine Form der kommunalen Wärmeplanung, abhängig von der Größe der Kommune, spätestens bis zum 30.06.2028 durchzuführen. Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird bereits jetzt im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) attraktiv gefördert. Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Ausgangslage der Wärmeversorgung in der Kommune einen Weg skizziert, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann.
Durch die Förderung wird nun für das Selmer Stadtgebiet ein kommunaler Wärmeplan erstellt. Der Wärmeplan besteht aus folgenden inhaltlichen Bestandteilen:
Abbildung 1: Quelle: Energieagentur Rheinland-Pfalz
Angaben zum Projekt
Förderzeitraum: 01.03.2024 bis 28.02.2025
Förderkennzeichen: 67K25869
Link
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Kontakt
Frau Britta Purfürst
Amt für Stadtentwicklung und Bauen
Klimaschutzmanagement
Adenauerplatz 2
59379 Selm
Telefon: 02592/69-106
E-Mail: klimaschutz@stadtselm.de