Lärmaktionsplanung
Hohe Lärmbelastungen stellen nicht nur eine Belästigung dar, welche die Lebensqualität der Betroffenen mindert, sondern haben auch eine gesundheitliche Bedeutung.
Die EU hat daher mit der Umgebungslärmrichtlinie ein Instrument geschaffen, das in Deutschland durch die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen umgesetzt wird. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist somit, die Lärmbelastung der am stärksten durch Umgebungslärm betroffenen Bevölkerung zu senken.
Für den Bereich der Stadt Selm wurde der Lärmaktionsplan, der am 28.11.2013 vom Rat der Stadt Selm gem. § 47 d BImSchG beschlossen wurde, im Jahr 2018/19 überarbeitet und fortgeschrieben.
Nach Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen hat der Rat der Stadt Selm die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, der hier auf der Homepage der Stadt Selm veröffentlicht ist, in seiner Sitzung am 11.07.2019 beschlossen.
Aktuelle Beteiligung zum Lärmaktionsplan
Da der Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre zu überarbeiten ist, beabsichtigt die Stadt Selm den im Jahr 2019 beschlossenen Lärmaktionsplan erneut zu überprüfen und fortzuschreiben. Der entsprechende Entwurf sowie weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten können unter den folgenden Links innerhalb der Beteiligungsfrist (08. bis 24.11.2024) eingesehen werden:
https://beteiligung.nrw.de/portal/selm/beteiligung/themen/1010096
selm.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-beteiligungsverfahren.html