Lärmaktionsplanung
Hohe Lärmbelastungen stellen nicht nur eine Belästigung dar, welche die Lebensqualität der Betroffenen mindert, sondern haben auch eine gesundheitliche Bedeutung. Die EU hat daher mit der Umgebungslärmrichtlinie ein Instrument geschaffen, das in Deutschland durch die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen umgesetzt wird. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist somit, die Lärmbelastung der am stärksten durch Umgebungslärm betroffenen Bevölkerung zu senken.
Für den Bereich der Stadt Selm wurde der Lärmaktionsplan am 28.11.2013 vom Rat der Stadt Selm gem. § 47 d BImSchG beschlossen. In den Jahren 2018/19 fand die 1. Fortschreibung (3. Runde) statt. Zuletzt wurde der Lärmaktionsplan im Jahr 2024 überarbeitet und fortgeschrieben.
Nach Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen hat der Rat der Stadt Selm die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, der hier auf der Homepage der Stadt Selm veröffentlicht ist, in seiner Sitzung am 19.12.2024 beschlossen.
Lärmaktionsplan Selm – 4. Runde