Städtischer Jugendhilfedienst FAM
Häufig sind Eltern/Erziehungsberechtigte im Alltag mit Kindern, Schule, Gesundheitsfürsorge, Erziehung und der Führung des Haushaltes stark belastet und überfordert.
Der ambulante Jugendhilfedienst „FAM“ ist ein städtisches Angebot der ambulanten Hilfen zur Erziehung gemäß §27 ff. SGB VIII, welche beim Jugendamt der Stadt Selm beantragt werden kann.
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Das Ziel der pädagogischen Arbeit des ambulanten Jugendhilfedienstes „FAM“ ist es Eltern/Erziehungsberechtigte bei der Stärkung und/oder (Wieder-)Herstellung der Erziehungsfähigkeit zu unterstützen, die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und kindeswohlsichernde Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Ausgehend von einer holistischen, sprich ganzheitlichen, systemischen, lösungsorientierten Sichtweise setzt das Team der „FAM“ bei den individuellen Situationen, Stärken und Fähigkeiten der Eltern und Kinder an.
Gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten soll der individuelle Unterstützungsbedarf erarbeitet werden, um einen Förderplan/Hilfeplan mit den erreichbaren Zielen zu entwickeln.
Der partizipatorische Grundgedanke ist hierbei von großer Wichtigkeit, um die Selbstwirksamkeit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten zu fördern.
Die erarbeiteten Ziele werden nicht nur formal in den Hilfeplänen festgehalten, sondern von den Eltern mitgestaltet und mitgetragen, um Eigenverantwortung zu übernehmen.
Ansprechpartner
Herr Sträter
Tel. 02592 69256
Fax: 02592 695256
E-Mail: b.straeter@stadtselm.de