Bildungs- und Betreuungsangebot an den Grundschulen der Stadt Selm
Die Offene Ganztagsschule (OGS)
Hier gelangen Sie direkt zur digitalen Anmeldung für die Betreuungsangebote: Direkt zur Anmeldung
Wichtiger Hinweis:
Das bisherige zusätzliche Betreuungsangebot „Übermittagbetreuung (ÜMI)“ wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Selm vom 19.12.2024 zum 31.07.2025 in Gänze eingestellt; eine Anmeldung ist ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht mehr möglich.
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Was ist die Offene Ganztagsschule (OGS)?
Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist ein zuverlässiger und qualifizierter Partner für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bietet im Anschluss an den lehrplanmäßigen Unterricht täglich ein zusätzliches, freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot an allen Selmer Grundschulen an.
Das Angebot umfasst die verpflichtende Teilnahme am Mittagessen und darüber hinaus an Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangeboten, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturellen Angeboten.
Was bedeutet „offene“ Ganztagsschule?
Das Wort „offene“ bedeutet, dass Sie die freie Wahl haben, Ihr Kind nach dem regulären Unterricht zum Betreuungs- und Bildungsangebot der OGS anzumelden. Das bedeutet aber nicht, dass die Kinder dort je nach Belieben kommen und gehen können. Entscheiden Sie sich für die OGS, bedeutet dies eine verbindliche Teilnahme des Kindes für das gesamte Schuljahr. Das Kind nimmt in der Regel an allen Unterrichtstagen bis 16.00 Uhr, mindestens jedoch bis 15.00 Uhr teil. Gründe hierfür sind die Kontinuität für die Kinder und die Planbarkeit der pädagogischen Arbeit
Freistellungswünsche sind durch die Eltern rechtzeitig mitzuteilen, bei regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten o. ä. möglichst mit Schuljahresbeginn. Den entsprechenden Vordruck auf Befreiung von der OGS finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“.
Was bedeutet „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule"?
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung rechtlich verankert. Ziel des Ganztagsförderungsgesetzes ist es, die Betreuungslücke nach der Kita für Familien zu schließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Auch die Kinder profitieren – für sie bedeutet das Bildungsangebot vor allem Chancengleichheit.
Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung bedeutet, dass ab August 2026 alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Dieser Anspruch wird für jedes weitere Schuljahr um eine Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind Anspruch auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag.
Der Rechtsanspruch ist – wie bisher auch – keine Pflicht; Eltern können selbst entscheiden, ob sie das Angebot der Ganztagsbetreuung wahrnehmen.
Was ist eine GaKi-Klasse?
„GaKi“-Klasse steht als Abkürzung für rhythmisierte Ganztagskinder-Klasse; die teilnehmenden Kinder werden liebevoll „Gakis“ (Ganztagskinder) genannt. Alle Kinder dieser Klasse besuchen von der Klasse 1 bis 4 die Ganztagsschule und bleiben in ihrem Klassenverband. Der Besuch der Ganztagskinder-Klasse ist für die gesamte Grundschulzeit verpflichtend. Die Möglichkeit zur Anmeldung für eine Ganztagskinder-Klasse ist zurzeit nur an der Overbergschule möglich. Die Ludgerischule und die Grundschule „Auf den Äckern“ bieten diese Möglichkeit bislang nicht. Das Konzept zur Ganztagskinder-Klasse an der Overbergschule finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“.
Was kostet die Offene Ganztagsschule (OGS)?
Die Beiträge für die Offene Ganztagsschule sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Die Beitragstabelle finden Sie in der Beitragssatzung OGS; die Satzung finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“.
Beitragszeitraum ist jeweils ein Schuljahr (Beginn 01. August und Ende am 31. Juli des folgenden Jahres), wobei in allen 12 Monaten ein gleichbleibender Betrag zu zahlen ist. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von Ferienzeiten und Schließzeiten der OGS.
Ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend und was kostet es?
Die Teilnahme am Mittagessen ist fester Bestandteil des OGS-Konzeptes und daher für jedes Kind verpflichtend. Zusätzlich zum Elternbeitrag wird jeweils von September bis Juli ein monatlicher Essenspauschalbetrag in Höhe von 85,00 € per SEPA-Lastschrift erhoben. Auch hier gilt, dass Ferien- und Schließzeiten nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Verpflegungsbeitrages entbinden.
Hier gelangen Sie zum SEPA-Lastschriftmandat des Vereins GANZ Selm:
Seit dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Familien mit geringem Einkommen; dazu gehört u. a. auch der Zuschuss zum Mittagessen. Wenn Sie Anspruch auf staatliche Leistungen (Bürgergeld, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII-Leistungen oder Asylbewerberleistungen) haben können Sie die Kosten für das Mittagessen aus dem Bildung- und Teilhabepaket geltend machen, indem Sie die Nummer Ihrer UpdateCard bei dem Trägerverein GANZ Selm e. V. angeben.
Werden die Kinder auch in den Ferien betreut?
Mit der Anmeldung hat Ihr Kind Anspruch zur Teilnahme an den Ferienbetreuungen. Der Verein GANZ Selm organisiert auch während Schulferien Betreuungsangebote und führt diese durch. Jeweils die Hälfte der Ferien wird für die Kinder eine Ferienbetreuung angeboten, die abwechselnd in verschiedenen Schulen von den unterschiedlichen Betreuungsteams angeboten und durchgeführt wird. Für die Teilnahme wird ein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben. Alle Informationen zu den Ferienbetreuungen finden Sie hier: https://ganz-selm.de/angebote/ferienbetreuung/.
Wie lange gilt der OGS-Betreuungsvertrag?
Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich. Der Betreuungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht zum 31.03. des laufenden Schuljahres gekündigt wird. Da die Teilnahme an einer Ganztagskinder-Klasse für die gesamte Grundschulzeit verpflichtend ist, führt eine Kündigung des Vertrages zum Wechsel des Klassenverbandes.
Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 01.08.2026 räumlich und personell sicherstellen zu können, werden OGS-Verträge ab dem 01.08.2024 bis zum 31.07.2026 befristet. Ab Einführung des Rechtsanspruches werden die Verträge ab Klasse 2 jeweils um ein Schuljahr verlängert, wenn die räumlichen und personellen Voraussetzungen am jeweiligen Schulstandort erfüllt werden können.
Gibt es Qualitätsstandards für die OGS an offenen Ganztagsschulen?
Aktuell gibt es in NRW keine einheitlichen, durch ein Ausführungsgesetz zum OGS Rechtsanspruch geregelten Qualitätsstandards in NRW. Das heißt, es gibt keine verbindlichen Vorgaben für die räumliche, personelle und pädagogische Ausgestaltung der OGS-Betreuung. In Selm wird damit die konkrete Umsetzung an den offenen Ganztagsgrundschulen wie bisher als kooperatives Trägermodell in der Zusammenarbeit von Grundschulen und dem Verein GANZ Selm e. V. sowie weiteren Trägern und außerschulischen Partnern weitergeführt.
Digitale Anmeldung
Wie melde ich mein Kind für die Betreuungsangebote an?
Wichtiger Hinweis: Eine Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule ist ganzjährig möglich. Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt grundsätzlich durch das jährliche Anmeldeverfahren; für das kommende Schuljahr erfolgt dieses vom 27.01. bis 21.02.2025.
Anmeldungen für das laufende Schuljahr 2024/2025 können nur direkt über die Schulverwaltung unter OGS@stadtselm.de vorgenommen werden; das digitale Formular steht dafür nicht mehr zur Verfügung.
Anmeldungen, die nach dem offiziellen Anmeldezeitraum eingehen, können nur berücksichtigt werden, sofern noch freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Ansonsten werden solche Anmeldungen einer Warteliste zugeordnet (siehe auch Vertragsbedingungen OGS).
Hier gelangen sie zur digitalen Anmeldung für die Betreuungsangebote der Stadt Selm:
digitale Anmeldung für die Betreuungsangebote
(der Link wird am 27.01.2025 aktiviert)
Wichtiger Hinweis: Bereits mit der Online-Anmeldung müssen alle erforderlichen Bescheinigungen/Nachweise hochgeladen werden. Die „Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis“ finden Sie am Ende dieser Seite unter „Informationen und Vordrucke“. Die Vertragsbedingungen zum Betreuungsangebot OGS finden Sie an gleicher Stelle.
Eine verbindliche Erklärung zu den Vertragsbedingungen ist in der digitalen Anmeldung eingebunden; durch Betätigung eines Kontrollkästchen (Pflichtfeld) erfolgt Ihre aktive Zustimmung. Ein Zustandekommen des Vertrages erfolgt in Kenntnis der Geltung der Vertragsbedingungen. Der Betreuungsvertrag kommt durch die Mitteilung über die Aufnahme in das Betreuungsangebot zustande.
Erhalte ich mit der Anmeldung automatisch einen OGS-Platz?
Die Offene Ganztagsschule an den Grundschulen der Stadt Selm hat einen großen Zulauf. Es kann jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung gestellt werden, so dass regelmäßig mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind.
Die Aufnahme eines Kindes ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung, die nach sorgfältiger Abwägung aller Aspekte zwischen Koordination, Schulleitung und der Stadt Selm als Schulträger getroffen wird.
Ansprechpartner*innen für das Betreuungsangebot OGS
Der Trägerverein GANZ Selm e. V.
Der Verein (http://ganz-selm.de) hat die Trägerschaft über die Betreuungsmöglichkeiten an Selmer Schulen. Neben der Betreuung der Kinder im Offenen Ganztag (Primarstufe) wird auch die Betreuung in der Sekundarstufe I der Selmer Schulen gewährleistet.
GANZ SELM e. V. - Betreuung, Förderung, Bildung an allen Selmer Schulen.
Postanschrift: Südkirchener Straße 4, 59379 Selm
Büroadresse: Waltroper Str. 19, 59379 Selm
Tel.: 02592 / 61864
E-Mail: info@ganz-selm.de
Informationen zum Betreuungsangebot OGS bei der Stadt Selm erteilt:
Frau Gemmel
Tel.: 02592 / 69130
Fax.: 02592 / 69100
Mail: OGS@stadtselm.de
Herr Schneidereit
Tel.: 02592 / 69203
Fax.: 02592 / 69100
Mail: OGS@stadtselm.de