Masterplan Selm
Das Büro DTP aus Essen hat seit dem Jahr 2012 im Auftrag der Stadt Selm ein integriertes Stadtentwicklungskonzept für Selm erarbeitet.
Dieser Masterplan stellt ein informelles Planungsinstrument dar, das für eine zeitliche Perspektive von 15-20 Jahren eine strategische Orientierung für öffentliche und private Akteure bieten soll.
Im Rahmen einer gesamtstädtischen Betrachtung werden Entwicklungsstrategien für die Innenentwicklung und für den Landschaftsraum Selmer Bach entwickelt.
Die konkreten Planungskonzepte für Selm, Bork und Cappenberg und für die Vertiefungsbereiche in den Ortskernen sind Ergebnis eines umfangreichen Dialogprozesses in den Stadtteilen. Hier besaßen Informationen und das Alltagswissen der Bürger und weiterer Ortsexperten eine besondere Stellung im Rahmen der Konzeptentwicklung.
Der Rat der Stadt Selm hat den Masterplan als integriertes Stadtentwicklungskonzept nach § 1 Abs. 11 BauG beschlossen.
Ortsteilentwicklung Cappenberg
Ende Mai gab es in Cappenberg zum Auftakt der Erstellung eines Ortsteilentwicklungskonzeptes eine Bürgerversammlung. Über 120 Teilnehmer waren vor Ort und steuerten ihre Ideen bei. Die Powerpoint-Präsentation der Bürgerversammlung und die anschließende Dokumentation können Sie hier herunterladen. Ebenfalls können Sie sich hier die Abschlusspräsentation herunterladen. Am 18. November wurden die Ergebnisse bei einer weiteren Bürgerversammlung vorgestellt.
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Selm-Bork
Das Büro Schulten Stadt- und Raumentwicklung aus Dortmund wurde im Jahr 2016 von der Stadt Selm beauftragt, ein „Integriertes Handlungskonzept (InHK) für den Stadtteil Selm-Bork“ zu erarbeiten.
In diesem Konzept werden die zentralen Entwicklungsaussagen des gesamtstädtischen Masterplans Selm auf die Stadtteilebene heruntergebrochen.
Nach nun mehr als fünf Jahren seit Beschlussfassung ergab sich die Notwendigkeit zu einer redaktionellen Fortschreibung bzw. Überarbeitung des InHK Bork.
Neben einer redaktionellen Überarbeitung, verbunden mit einer Aktualisierung und Konkretisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht wurde auch die Priorisierung bei der Maßnahmenumsetzung entsprechend angepasst.
Die relevanten Kapitel wurden dementsprechend im Einklang mit den bisherigen Entwicklungen aktualisiert und zur besseren Übersichtlichkeit im Text blau hervorgehoben.
Bei der vorliegenden Fortschreibung des InHK handelt es sich um ein informelles Planungsinstrument mit einem Zeithorizont von 15 – 20 Jahren.
Eine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet es daher nicht.
Der Rat der Stadt Selm hat die Fortschreibung des „Integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Selm-Bork“ als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 23.06.2022 beschlossen.