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Beratungen in unterhaltsrechtlichen Fragen, bei Alleinerziehung und gesetzlicher Vertretung
Details
Mütter und Väter, die allein für ein Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, können beim Jugendamt Beratung und Unterstützung in unterhaltsrechtlichen Fragen und im Zusammenhang mit der Sorgerechtsausübung erhalten.
Junge Volljährige können bis zu ihrem 21. Lebensjahr bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen durch das Jugendamt beraten und unterstützt werden.
Unterhalt:
Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Prüfung von Unterhaltsansprüchen, auch bei der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen.
Das Jugendamt unterstützt bei der Festsetzung von Unterhaltsverpflichtungen durch
Erwirken von vollstreckbaren Unterhaltsverpflichtungserklärungen oder
von gerichtlichen Unterhaltstiteln
Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Realisierung von Unterhaltsansprüchen durch Hilfe bei der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, ggf. auch Hilfe bei Fertigung von Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzungen.
Das Jugendamt unterstützt alleinsorgeberechtigte Mütter hinsichtlich ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegen den Vater ihres Kindes (Betreuungsunterhalt).
Sorgeerklärung:
Das Jugendamt berät in allen mit der Abgabe von Sorgeerklärungen im Zusammenhang stehenden Fragen.
Das Jugendamt bescheinigt dem alleinsorgeberechtigten Elternteil, der nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet ist, dass keine Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegen (Negativattest).