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Altautos im öffentlichen Verkehrsraum
Details
Beim Abstellen eines abgemeldeten Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum wird der/die Eigentümer*in aufgefordert, dieses umgehend zu entfernen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird die Entfernung durch die Ordnungsbehörde veranlasst und der Halter später zur Kostenerstattung herangezogen.
Bitte informieren Sie die Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch, wenn Sie abgemeldete Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sehen.