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Kampfmittelbeseitigung
Details
Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des § 1 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes ( OBG ) und obliegt somit der örtlichen Ordnungsbehörde. Aufgrund der erforderlichen besonderen Fachkenntnisse im Umgang mit diesen Kampfmitteln wurde zur Unterstützung der Ordnungsbehörden bei jeder Bezirksregierung ein Staatlicher Kampfmittelräumdienst eingerichtet.
Diese Regelung galt bis zum 01.05.2004. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte eine Umorganisation des Kampfmittelräumdienstes. Die Kampfmittelräumdienste der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster wurden unter der Bezeichnung Kampfmittelbeseitigungsdienst ( KBD ) zusammengefasst und der Bezirksregierung Arnsberg organisatorisch zugeordnet.
Hauptaufgabe des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes ist derzeit neben der vorsorglichen Überprüfung von Baustellen in sogenannten Bombenabwurfgebieten die Beseitigung von Zufallsfunden.
Von diesen Einzel-bzw. Zufallsfunden geht eine für den Finder nicht zu unterschätzende Gefährdung aus.
Da mit Kampfmitteln überall zu rechnen ist, gilt grundsätzlich:
Kampfmittel nicht berühren!
Kampfmittelfunde der nächsten Polizeidienststelle bzw. der Ordnungsbehörde anzeigen
Einen Antrag auf Überprüfung eines Grundstücks nach Kampfmitteln ist bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu stellen.
Untersuchung bei Hinweisen aus einer Luftbildauswertung:
Liefert die Luftbildauswertung Hinweise auf Kampfmittel in einer von Ihnen angefragten Fläche, sind weitere Maßnahmen notwendig, um diese Hinweise auszuräumen. Welche Maßnahmen dies konkret sind, ergibt sich aus der individuellen Luftbildauswertung in Verbindung mit dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben.
Überprüfung der Fläche vor Ort für den Nachweis der Kampfmittelfreiheit:
Die Ordnungsbehörde bearbeitet Ihren Antrag und reicht diesen nach einer individuellen Prüfung ggfs. an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter, damit dieser die Untersuchung vor Ort durchführt. Detailabsprachen zur Überprüfung werden individuell getroffen.
Über das Ergebnis der Überprüfung wird die örtliche Ordnungsbehörde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Kenntnis gesetzt. Nach einer Prüfung wird das Ergebnis der Untersuchung an Sie weitergeleitet oder es werden ggfs. weitere Untersuchungen notwendig.