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Beglaubigungen
Details
HINWEIS: Dieser Service steht nur Selmer Bürger*innen zur Verfügung.
Beglaubigungen werden unter Vorlage Ihres Originals vorgenommen. Es fallen Gebühren an. Diese können in bar oder ab einer Höhe von 10 Euro auch bargeldlos bezahlt werden.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die Urkunde auch ausgestellt hat.
Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.