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Anzeige grenzüberschreitender Erbringung von Dienstleistungen (Gewerbe)

Details

Wenn Sie als Bürger*in der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in einem reglementierten Beruf ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Wenn Sie als Bürger*in der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums vorübergehende eine grenzüberschreitende Tätigkeit in einem reglementierten Beruf ausüben, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie die Anzeige alle 12 Monate bei der zuständigen Behörde wiederholen, wenn Sie weiterhin eine Tätigkeitserbringung in Deutschland beabsichtigen.

Begriffe im Kontext

EU, Europäisch, Tätigkeiten, Gewerbeordnung, Ausland, Tätigkeitserbringung

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