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Vormundschaft
Details
Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes
aufgrund gesetzlicher Bestimmung
wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind nicht gesetzlich vertreten kann
nach familiengerichtlicher Entscheidung und Bestellung durch das Vormundschaftsgericht
wenn die elterliche Sorge nach Tod des Sorgeberechtigten oder nach einem Entzug des Sorgerechts durch das Familiengericht niemandem zugeordnet ist
wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht, ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Elternteil angenommen wird.