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Vormundschaft

Details

Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes

aufgrund gesetzlicher Bestimmung

  • wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind nicht gesetzlich vertreten kann

 

nach familiengerichtlicher Entscheidung und Bestellung durch das Vormundschaftsgericht

  • wenn die elterliche Sorge nach Tod des Sorgeberechtigten oder nach einem Entzug des Sorgerechts durch das Familiengericht niemandem zugeordnet ist

  • wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht, ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Elternteil angenommen wird.

Begriffe im Kontext

Vormund, Jugendhilfe, Jugendamt, Kinder, Eltern, Minderjährigkeit, Familiengericht, Vormundschaftsgericht, Sorgerecht, Adoption, alleinsorgeberechtigt

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