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Gewährung von Hilfen zur Erziehung
Details
Sorgeberechtigten (also im Normalfall den Eltern) kann Hilfe geleistet werden, wenn sie Probleme mit der Erziehung eines Kindes haben und Rat suchen. Angeboten werden pädagogische Hilfen, die von formloser Beratung über regelmäßige ambulante Betreuung bis zu stationären Unterbringung in Pflegestellen oder Heimen reichen.
Rein finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern gehören nicht zu den Leistungen des Jugendamts.