Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

Sie haben eine Frage? +49 2592 69 0

Dienstleistungen der Stadt Selm einfach online!

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Details

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erklärt, dass jede Wohnung oder Nutzungseinheit eines Gebäudes eine in sich abgeschlossene und eigenständige Einheit ist. Sie bescheinigt, dass die Wohnungen oder Nutzungseinheiten baulich von den anderen (Wohn-)einheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes benötigt und ist die Voraussetzung für die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie ist also beispielsweise erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines bestehende Mietshauses in (separat verkäufliche) Eigentumswohnungen geplant ist.

 

Erforderliche Unterlagen (min. 2-fach, eine Ausfertigung verbleibt bei der Bauaufsicht):

·         Antrag (formlos, schriftlich) mit Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück(en)

·         Eigentumsnachweis

·         Flurkartenauszug des Kreiskatasteramtes Unna (nicht älter als 6 Monate, in Maßstab 1:500 bis max. 1:1000, maximal in DIN A3)

·         Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte (in Maßstab 1:100, maximal in DIN A3)

 

Zu beachten:

·         Die Bauzeichnungen müssen im Bestand den tatsächlich vorhandenen baulichen Zustand zeigen.

·         Jeder einzelne Raum, der Sondereigentum zugeordnet werden soll, muss mit Ordnungsnummer (i. d. R. arabische Ziffer im Kreis) gekennzeichnet sein (Beispiel: Jeder Raum von Wohnung 1 erhält die Ordnungsnummer ①). Auch für Außenflächen, wie zum Beispiel Stellplätze oder Terrassen, kann Sondereigentum zugewiesen werden. Diese Flächen müssen in ihrer Größe und auf bestehende Grundstücksgrenzen oder Gebäude vermaßt werden. Gemeinschaftseigentum wird mit dem Buchstaben G (i. d. R. im Kreis) beschriftet.

·         Ein etwaiger gemeinsamer Heizungsraum und sein Zugang müssen im Gemeinschaftseigentum verbleiben. Der Zugang darf nicht allein über ein Sondereigentum möglich sein.

·         Die/der Eigentümer*in hat sicherzustellen, dass für jede Nutzungseinheit ein ausreichender zweiter Rettungsweg vorhanden und auf Dauer gesichert sein muss.

·         Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ersetzt nicht die Baugenehmigung. Sie trifft auch keine Aussagen über den bau- und planungsrechtlichen Zustand des Gebäudes.

Begriffe im Kontext

Wohneigentum, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Teileigentum, Aufteilung Wohnhaus, Abgeschlossene Wohneinheit, Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilung eines Gebäudes, Aufteilungsplan, Gebäudeteil, Grundbuch, Grundstück aufteilen, Grundstück teilen, Mehrfamilienhaus aufteilen, Miteigentum, Miteigentumsanteil, Sondereigentumsrecht, Übertragung einer Wohnung, Verkauf von Wohnungen, Wohneinheit, Wohnungseigentum, Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, Dauerwohnrecht

Copyright 2024. Stadt Selm
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close