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Baulastenverzeichnis Auskunft

Details

Bei der Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstückes kann sich herausstellen, dass es nur bebaut werden kann, wenn zugunsten des Baugrundstückes notwendige baurechtliche Anforderungen auf ein anderes Grundstück verlagert werde. So kann z.B. die notwendige Zufahrt zu dem Baugrundstück, die über ein Nachbargrundstück führt, mit einer Baulast zugunsten des Baugrundstückes und zu Lasten des Nachbargrundstückes abgesichert werden.

 

Das Baulastenverzeichnis der Stadt Selm wird durch die Bauaufsicht geführt. Sofern Sie eine Auskunft benötigen, ob für ein Grundstück eine Baulast eingetragen wurde, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Bauaufsicht. Von hier aus erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Anzahl und Art der eingetragenen Baulasten oder aber eine Negativauskunft.

Hinweise

Anfragen sind schriftlich oder per E-Mail an bauaufsicht@stadtselm.de an die zuständigen Kolleg*innen zu richten.

Begriffe im Kontext

Baulast, Einschränkung, Bebauung, Nutzung, Grundstück

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