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Führungszeugnis
Details
Ein Führungszeugnis ist eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Für Minderjährige sind gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis online beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html
Für die persönliche Beantragung hier im Bürgerbüro benötigen wir:
Personalausweis oder Reisepass
Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
den Verwendungszweck
muss bei der Beantragung angegeben werden
zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde
da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird
gegebenenfalls das Aktenzeichen
aus dem Schreiben der Behörde, die das Führungszeugnis angefordert hat
bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung
von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
Nachweis, dass Gründe für eine Gebührenbefreiung vorliegen
Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll, benötigen wir eine Bescheinigung, dass Sie ehrenamtlich tätig sind. Die Bestätigung erhalten Sie von der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben.
Das Führungszeugnis ist persönlich zu beantragen. Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.