Dienstleistungen der Stadt Selm einfach online!
Melderegisterauskunft
Details
Jeder Einwohner hat die Möglichkeit auf Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister.
Es handelt sich hierbei um eine sogenannte einfache Melderegisterauskunft. Sie umfasst Name, Vorname, akademische Grade sowie Anschrift der jeweiligen Person. Eine erweiterte Melderegisterauskunft können Personen erhalten, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. Rechtsanwälte). Zu den weitergehenden Daten gehören z.B. Tag und Ort der Geburt oder frühere Anschriften. Telefonische Auskünfte können nicht gegeben werden. Ihre Anfrage muss schriftlich oder persönlich erfolgen. Jeder Einwohner hat nach dem neuen Bundesmeldegesetz, das seit dem 01.11.2015 gilt, die Möglichkeit, bestimmten Datenweiterleitungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Genehmigung erst zu ermöglichen.
Gebühren:
(die Gebühr kann in bar oder ab einer Summe von 10 Euro bargeldlos entrichtet werden)
einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
Bei einer schriftlichen Anfrage fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei. Die Gebühr ist auch zu zahlen, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie hier.