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Sondernutzung von öffentlichen Flächen
Details
Sofern öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden, ist hierfür eine entsprechende Erlaubnis erforderlich.
Die Erlaubnis ist z.B. erforderlich für
Das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- u. Ausstellungsständern
Das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
Bzgl. des Aufstellens oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln ist im Rahmen eines Werbekonzeptes zwischen der Stadt Selm und der Fa. Schnelle eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen worden. Sofern die Aufstellung von Werbemitteln beabsichtigt ist, ist es zweckmäßig, wenn sich der Antragsteller direkt mit der Fa. Schnelle Tel. 02955/748880 in Verbindung setzt.