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Sondernutzung von öffentlichen Flächen

Details

Sofern öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden, ist hierfür eine entsprechende Erlaubnis erforderlich.

Die Erlaubnis ist z.B. erforderlich für

  • Das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- u. Ausstellungsständern

  • Das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken

Bzgl. des Aufstellens oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln ist im Rahmen eines Werbekonzeptes zwischen der Stadt Selm und der Fa. Schnelle eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen worden. Sofern die Aufstellung von Werbemitteln beabsichtigt ist, ist es zweckmäßig, wenn sich der Antragsteller direkt mit der Fa. Schnelle Tel. 02955/748880 in Verbindung setzt.

Begriffe im Kontext

Verkehrsfläche, Verkaufsstände, Informationsstände, Ausstellungsständer, Werbeplakate

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