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Bauherrenwechsel

Details

Der Bauherr ist der Adressat der Baugenehmigung und damit auch für die Einhaltung der Nebenbestimmung der Baugenehmigung verantwortlich. Der Bauherr ist nicht gleich automatisch der Eigentümer des betroffenen Grundstücks, sondern die Person, die sich gegenüber der Bauaufsicht verpflichtet, das Bauvorhaben entsprechend der Baugenehmigung auszuführen.

 

Ist ein Bauvorhaben noch in der Ausführung, sollen die Rechte und Pflichten der Baugenehmigung jedoch auf eine andere Person übergehen, ist der sog. Bauherrenwechsel gegenüber der Bauaufsicht anzuzeigen. Von hier an ist der neue Bauherr Ansprechpartner für die Bauaufsicht und für die ordentliche Weiterführung des Vorhabens verantwortlich.

 

Falls im Zuge des Bauherrenwechsels auch ein Wechsel der Bauleitung erfolgt, denken Sie bitte daran, dies ebenfalls gegenüber der Bauaufsicht anzuzeigen.

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