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Wohngeld
Details
Bei geringen Einkünften kann zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld gewährt werden.
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Damit soll einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglicht werden.
Wohngeld wird in Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung und in Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes, bzw. einer Eigentumswohnung unterteilt.
Die Anspruchs-Höhe des Wohngeldes hängt ab von:
der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
der Höhe des Einkommens der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
der Höhe der zuschussfähigen Miete, der Belastung für das Eigentum
Empfänger von bestimmten Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen, da deren Wohngeldanspruch bei der Berechnung der Höhe des Leistungsbezuges schon berücksichtigt worden ist.
Hinweise
Wichtige Informationen, Angebote sowie einen Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zum Thema Wohngeld finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums unter dem Link:
www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Hinweis:
Ihren Wohngeldanspruch können Sie dort anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Die Wohngeldberechnung erfolgt dort ohne weitere Prüfung auf Basis Ihrer Angaben, das Ergebnis ist unverbindlich. Wenn Sie einen Wohngeldantrag stellen kann sich nach Prüfung Ihrer Angaben ein anderer Betrag ergeben.