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Schülerunfallversicherung, Sachschäden und mögliche Schadensersatzansprüche

Details

Bei Schulunfällen sind die gesetzlichen Unfallkassen zuständig und sorgen mit ihren Leistungen dafür, dass Folgen für Beschulung, Ausbildung oder Erwerbsleben möglichst ausgeglichen werden. Die jährlichen Versicherungsbeiträge für die Schüler-Unfallversicherung übernimmt die Stadt Selm als zuständiger Schulträger, wobei Sachschäden während der Schulzeit hierdurch nicht abgedeckt sind. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen Schadenregulierungen im Rahmen der Teilnahme am lehrplanmäßigen Unterricht, wie z. B. die der Garderobenversicherung. Anderweitige Fälle von Diebstahl, Verlust , Beschädigungen o. ä. unterliegen grds. den Schadenersatzbestimmungen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wie auch hinsichtlich der städt. Leihgabe mobiler Endgeräte.

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