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Anmeldung (Zuzug, Wohnungswechsel)
Details
Seit dem 01.11.2015 gibt es ein neues Bundesmeldegesetz.
Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde.
Wer eine Wohnung neu bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde, also dem Bürgerbüro, anmelden.
Achtung, dies ist neu: Der Einzug ist durch den/die Wohnungsgeber*in/Vermieter*in schriftlich zu bestätigen!
Es wird empfohlen, sich gleich bei Unterzeichnung eines Mietvertrages eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Vorsicht, der Vermieter bestätigt dann aber den tatsächlichen Einzugstag, nicht das geplante Datum aus dem Mietvertrag.
Ihre bisherige Gemeinde wird mit der Anmeldung automatisch über Ihren Zuzug benachrichtigt. Grundsätzlich soll die Anmeldung persönlich erfolgen. Bei Eheleuten mit minderjährigen Kindern genügt es, wenn ein Elternteil mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Wenn Sie jemanden mit der Anmeldung beauftragen, ist eine entsprechende schriftliche Vollmacht erforderlich.
Das Anmeldeformular ist in jedem Fall von Ihnen persönlich zu unterschreiben.
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei der Anmeldung vorzulegen.
Bitte denken Sie daran, dass auch eine Nebenwohnung angemeldet werden muss.
Wenn Sie innerhalb des Kreises Unna umgezogen sind, bringen Sie bei der Anmeldung bitte Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann (Gebühr 10,80 €).
Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.