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Abmeldung (Wegzug, Wohnungswechsel)

Details

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Selm keine neue Wohnung in Deutschland beziehen werden.

Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen oder auch wohnungslos werden.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und spätestens 2 Wochen danach erforderlich.

Eine Abmeldung kann nur persönlich oder durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sie ist gebührenfrei.

Das Abmeldeformular ist in jedem Fall persönlich von Ihnen zu unterschreiben.

Achtung, dies ist neu: Der Auszug (nur wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen) ist dann durch den/die Wohnungsgeber*in/Vermieter*in schriftlich zu bestätigen!

Zusätzliche Informationen zum Thema An-, Ab-, und Ummeldung in Bezug auf die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag finden Sie unter „Downloads".

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie hier.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Wohnungsabmeldung, Wohnung, Abmeldung, Umzug, Auszug, Wegzug, Hauptwohnung, Nebenwohnung

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