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Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 TKG

Details

Folgende Angaben werden für eine Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt:

  • Fahrbahnbereich, Gehwegbereich, sonstiges. Länge der Aufgrabung in m, Zweck der Aufgrabung, Dauer der Aufgrabung, Bauausführende Firma, Ansprechperson (Name, Anschrift, Tel. Nr., E-Mail).

  • Antragsteller*in / Veranlasser*in: Name Anschrift

  • Aufgrabungsort / Straße/Haus-Nr.

Der Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung ist mindestens 14. Tage vor Beginn der Aufgrabung in 2-facher Ausfertigung bei den Stadtwerken Selm, inkl. Lageplan Maßstab 1:1000 einzureichen.

Begriffe im Kontext

Aufbruchgenehmigung, Aufgrabung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Telekommuniktationslinie, Strom, Gas

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