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Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde

Details

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist dann einzulegen, wenn Sie das persönliche Verhalten oder die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung eines Mitarbeitenden der Stadt Selm bemängeln möchten.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form, noch an eine Frist gebunden. Damit die Dienstaufsichtsbeschwerde jedoch möglichst nachvollziehbar ist, ist es sinnvoll, diese schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen. Des Weiteren ist sie immer an den Diensthöheren zu richten und hat das Ziel, das stattgefundene Fehlverhalten zu rügen.

Eine Fachaufsichtsbeschwerde hat hingegen das primäre Ziel, Fehler bei einer Verwaltungsentscheidung aufzuzeigen. Dahinter steht die Bitte, die Situation oder die Entscheidung eines Mitarbeitenden zu ändern, oder die vorherige Entscheidung aufzuheben.

Die Fachaufsichtsbeschwerde ist entweder bei der Behörde, die die jeweilige Entscheidung getroffen hat, direkt vorzulegen oder bei der nächst höheren Behörde. Im Regelfall ist eine Fachaufsichtsbeschwerde zunächst bei der Ausgangsbehörde einzureichen. Erst wenn hierdurch nicht die gewünschte Reaktion gezeigt wird, sind im Regelfall weitere Schritte einzuleiten. Sollte die Beschwerde an einer falschen Stelle eingereicht werden, wird dieselbe weitergereicht und dem Beschwerdeführenden darüber Nachricht gegeben.

Die Fachaufsichtsbeschwerde ist genau wie die Dienstaufsichtsbeschwerde weder an eine bestimmte Frist, noch an eine Form gebunden und kann somit sowohl mündlich, elektronisch oder schriftlich als auch auf andere Art und Weise erfolgen. Empfohlen wird jedoch die Schriftform.

Begriffe im Kontext

Fehler, Fehlverhalten, Entscheidung, Aufheben, Dienstaufsicht, Dienstvergehen, Rüge, rügen, beschweren, beklagen, Beschwerde, dienstlich

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