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Einwohnerfragestunde
Details
Der Rat kann Fragestunden für Einwohner*innen zulassen.
In Selm ist das Fragerecht für Einwohner*innen in § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Selm geregelt. Demnach wird eine Fragestunde für Einwohner*innen in jede Tagesordnung der Ratssitzung aufgenommen. Dabei ist jeder Einwohner / jede Einwohnerin der Stadt berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündlich Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Melden sich mehrere Einwohner*innen gleichzeitig, so bestimmt der/die Bürgermeister*in die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede/r Fragensteller*in darf nicht mehr als zwei Zusatzfragen stellen.
Eine Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird diese schriftlich nachgereicht.