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Einwohnerfragestunde

Details

Der Rat kann Fragestunden für Einwohner*innen zulassen.

In Selm ist das Fragerecht für Einwohner*innen in § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Selm geregelt. Demnach wird eine Fragestunde für Einwohner*innen in jede Tagesordnung der Ratssitzung aufgenommen. Dabei ist jeder Einwohner / jede Einwohnerin der Stadt berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündlich Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.

Melden sich mehrere Einwohner*innen gleichzeitig, so bestimmt der/die Bürgermeister*in die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede/r Fragensteller*in darf nicht mehr als zwei Zusatzfragen stellen.

Eine Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird diese schriftlich nachgereicht.

Begriffe im Kontext

Rat, Bürgermeister

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