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Unterhaltsvorschuss

Details

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2024 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

  • Bis zur Vollendung des 6. Lj. 230,00 €,

  • Bis zur Vollendung des 12. Lj. 301,00 €,

  • Bis zur Vollendung des 18. Lj. 395,00 €.

Zuständigkeit:

Frau Wilke: Buchstaben A-Kn

Herr Pätzold: Buchstaben Ko-Z

Wo kann ich mich beraten lassen?

Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das zuständige Jugendamt in Ihrer Nähe.

Begriffe im Kontext

Unterhaltsvorschuss, Zahlung für Unterhaltspflicht

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