Dienstleistungen der Stadt Selm einfach online!
Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung
Details
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.
Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
Ausgabe der Stimmzettel
Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Wer Interesse an der Mitwirkung als ehrenamtliche Wahlhelferin / ehrenamtlicher Wahlhelfer hat, meldet sich bitte bei den zentralen Diensten der Stadt Selm.