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Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung

Details

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.

Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses

  • Ausgabe der Stimmzettel

  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels

  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses

Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Wer Interesse an der Mitwirkung als ehrenamtliche Wahlhelferin / ehrenamtlicher Wahlhelfer hat, meldet sich bitte bei den zentralen Diensten der Stadt Selm.

Begriffe im Kontext

Ehrenamt, Als Wahlhelfer melden, anmelden, Anmeldung, Beisitzer, Beisitzerin, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl, Europawahl, melden, Wahl, Wähler, Wählerin, Wahlhelfer, Wahlhelferin, Wahlvorstand

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