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Ummeldung innerhalb Selm (Umzug, Wohnungswechsel)

Details

Seit dem 01.11.2015 gibt es ein neues Bundesmeldegesetz.

Danach müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem tatsächlichen Bezug einer neuen Wohnung ummelden.

Achtung, dies ist neu: Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber/Vermieter schriftlich zu bestätigen!

Es wird empfohlen, sich gleich bei Unterzeichnung eines Mietvertrages eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Vorsicht, der Vermieter bestätigt dann aber den tatsächlichen Einzugstag, nicht das geplante Datum aus dem Mietvertrag.

Eine Ummeldung kann nur persönlich oder durch einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Das Ummeldeformular ist in jedem Fall von Ihnen persönlich zu unterschreiben. Bringen Sie bei der Ummeldung bitte Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann (Gebühr 10,80 €).

Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.

zum Online Terminkalender

Hinweise

Begriffe im Kontext

Ummeldung, Umzug, Wohnungswechsel, Umziehen, Wohnort, Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Nebenwohnungen, Status, Statuswechsel, Änderung, Änderung Hauptwohnung, Wechsel Hauptwohnung, Adressänderung, Wohnsitzanmeldung

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