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Ummeldung innerhalb Selm (Umzug, Wohnungswechsel)

Details

Seit dem 01.11.2015 gibt es ein neues Bundesmeldegesetz.

Danach müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem tatsächlichen Bezug einer neuen Wohnung ummelden.

Achtung, dies ist neu: Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber/Vermieter schriftlich zu bestätigen!

Es wird empfohlen, sich gleich bei Unterzeichnung eines Mietvertrages eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Vorsicht, der Vermieter bestätigt dann aber den tatsächlichen Einzugstag, nicht das geplante Datum aus dem Mietvertrag.

Eine Ummeldung kann nur persönlich oder durch einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Das Ummeldeformular ist in jedem Fall von Ihnen persönlich zu unterschreiben. Bringen Sie bei der Ummeldung bitte Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann (Gebühr 10,80 €).

Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das ab jetzt online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Klicken Sie dafür hier und folgen Sie den Anweisungen auf der aufgerufenen Website!

Zusätzliche Informationen zum Thema An-, Ab-, und Ummeldung in Bezug auf die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag finden Sie unter „Downloads".

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie hier.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Ummeldung, Umzug, Wohnungswechsel, Umziehen, Wohnort, Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Nebenwohnungen, Status, Statuswechsel, Änderung, Änderung Hauptwohnung, Wechsel Hauptwohnung, Adressänderung, Wohnsitzanmeldung

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