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Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen

Details

Das Amt für Jugend, Schule und Familie gewährt freien Jugendhilfeträgern Zuschüsse zu Kinder- und Jugendfreizeiten, Erholungsmaßnahmen, Stadtranderholungen, Gruppenleiterschulungen, etc.

Näheres kann den Förderungsrichtlinien entnommen werden.

Hinweise

benötigt werden:

  • Antrag (Vordruck, s. wichtige Dokumente), vor Beginn der Maßnahme abzugeben

  • Teilnehmerliste m. Unterschriften und Aufenthaltsbestätigung der Unterkunft (Rückgabe bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Fahrt. Bei Maßnah-men, die nach dem 15.09. enden, ist der Verwendungsnachweis bis spätestens zum 02. November des Jahres einzureichen)

Begriffe im Kontext

Jugendhilfe, Kinderfreizeiten, Jugendfreizeiten, Erholungsmaßnahmen, Stadtranderholung, Gruppenleiterschulungen, Förderungsrichtlinien

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