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Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK

Details

Die Verzinsung für Wohnraumförderungsdarlehen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den §§ 30 bis 39 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Eine Mitteilung über die Zinsanhebung erhalten Sie von der NRW.BANK.

Eine Senkung der Belastung aus der Verzinsung ist möglich, wenn die angegebene Über- oder Unterschreitung der Einkommensgrenzen zutrifft. Die Entscheidung über die Zinssenkung erfolgt durch die NRW.BANK nach Vorlage der Einkommensbescheinigung.

Einkommensgrenzen

Bei nachfolgenden Einkommensgrenzen handelt es sich um die Summe der bereinigten Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder.

- Alleinstehend:                                    20.420 €

- 2 Personen:                                         24.600 €

- Alleinerziehend (1 Kind):               25.340 €

- 3 Personen (1 Kind):                        31.000 €

- 4 Personen (2 Kinder):                    37.400 €

- 5 Personen (3 Kinder):                    43.800 €

Hinweise

Begriffe im Kontext

Wohnraumförderungsgesetz, Förderung, Zinsanhebung, Zinsen, Verzinsung, Einkommensbescheinigung, Zinssenkungsverfahren

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