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Vorläufiger Reisepass
Details
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, zum Beispiel, wenn sofort ein Pass benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes bzw. Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Bitte informieren Sie sich: Evtl. ist eine Einreise in bestimmte Länder (z.B. USA) mit einem vorläufigen Reisepass nicht möglich!
Den Antrag können Sie nur persönlich stellen, da wir Ihre eigenständige Unterschrift benötigen, die Sie im Beisein eines Sachbearbeiters oder einer Sachbearbeiterin leisten müssen. Eine Antragstellung in Vertretung ist nicht möglich.
Bei Personen unter 18 Jahren ist der Antrag vom künftigen Passinhaber sowie beiden Elternteilen bzw. vom Personensorgeberechtigten zu stellen. Ist es einem Elternteil nicht möglich, bei der Antragstellung anwesend zu sein, so kann der andere mit einer Vollmacht und dem Personalausweis des Verhinderten vorsprechen.
Bei nicht verheirateten Eltern ist eine Sorgerechtsbescheinigung oder eine Negativbescheinigung Ihres Jugendamtes, Stadtverwaltung Selm, Tel.: 02592-690 vorzulegen.
Die Gültigkeit eines vorläufigen Reisepasses beträgt bis zu einem Jahr.
Hinweise
Im Eingangsbereich des Amtshauses befindet sich ein Fotofix-Passbildautomat, mit dem Sie Passfotos nach offiziellen Vorgaben selbständig erstellen können. Die Gebühr beträgt 8,00 € für 4 Fotos. Bitte beachten Sie, dass der Automat nicht wechselt und auch 5,00 €-Scheine problematisch sind. Bitte bringen Sie 8,00 € in Kleingeld mit.