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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Details
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann z.B. im Gaststättengewerbe, Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E-Mail bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Stadtkasse abholen.