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Anforderung von Urkunden

Details

Geburts-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sind bei dem Standesamt anzufordern, bei dem der Personenstandsfall beurkundet wurde.

Beispiel: Wer in Selm oder Bork geboren ist, kann auch nur vom Standesamt Selm eine Geburtsurkunde erhalten (der Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ist nicht maßgebend).

Urkunden können nur von Personen angefordert werden, auf die sich das Register bezieht sowie deren Ehegatten/Lebenspartner, Vorfahren und Kindern.

Andere Personen haben nur das Recht auf Ausstellung, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Gerne helfen wir Ihnen nach der Suche Ihren Vorfahren. Bitte sprechen Sie uns an.

Hinweise

Nach Ablauf folgender Fortführungsfristen gehen Personenstandsregister in Archivgut über.

  • Geburtenregister: 110 Jahre

  • Eheregister: 80 Jahre

  • Sterberegister: 30 Jahre

  • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre

Begriffe im Kontext

Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Standesamt, Register, Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Kinder

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