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unberechtigte Müllablagerungen

Details

Leider kommt es immer häufiger vor, dass Haus- und Sperrmüll und sogar gefährliche Abfälle (Schadstoffe) im Freiland, an Sammelstationen, im öffentlichen Straßenraum oder auf privaten Grundstücken unrechtmäßig abgestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Bitte melden Sie diese Fälle den Mitarbeitern*innen der Stadtwerke Selm.


Sollten Sie eine unberechtigte Müllablagerung zeitnah beobachten, wäre es hilfreich für uns wenn möglichst konkrete Angaben, z.B. das Nummernschild des anliefernden Fahrzeuges, den Namen erkannter Personen oder sonstige Hinweise auf den/die Verursacher zu erhalten. Selbstverständlich können Hinweise aus der Bevölkerung anonym behandelt werden.

Sollten Ihnen unberechtigten Abfallablagerungen in Ihrem Umfeld auffallen oder Sie bemerken etwaige Müllablagerungen beim Spazierengehen oder in der Nachbarschaft auf privaten Grundstücken sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte rufen Sie uns in diesem Fall an.

Begriffe im Kontext

Abfall, Abfälle, Sperrmüll, Hausmüll, Ordnungswidrigkeit

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