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Umzüge auf Straßenflächen
Details
Für Umzüge auf Straßenflächen ist eine Umzugsgenehmigung erforderlich, die spätestens 6 Wochen vor dem Umzug beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung zu beantragen ist.
Begriffe im Kontext
Veranstaltungswesen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung, Bettler, Infostand, Bauverfahren, Straße, Sondernutzungserlaubnis, Benutzung Straßenflächen, Außengastronomie , Straßencafé, Plakatierung, Außenwerbung , Fahrradständer, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung