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Pflegschaften
Details
Das Jugendamt übernimmt (Ergänzungs-) Pflegschaften für Minderjährige nach vorausgegangener familienrechtlicher Entscheidung und Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.
Die Sorgerechtsausübung erfolgt dann im Rahmen des von den Gerichten vorgegebenen Wirkungsbereiches. So können beispielsweise folgende Wirkungskreise beschrieben werden:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Recht, Hilfen nach Sozialgesetzbüchern zu beantragen
Vaterschaftsanfechtungen
Gesundheitsfürsorge
Erbschaftsangelegenheiten
Vermögensangelegenheiten
Begriffe im Kontext
Jugendamt Ergänzungspflegschaften, Minderjährige, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Recht, Hilfen nach Sozialgesetzbüchern zu beantragen, Vaterschaftsanfechtung, Gesundheitsfürsorge, Erbschaftsangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten
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