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Kostenbeiträge Jugendhilfe

Details

Werden Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige außerhalb des Elternhauses im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme (z. B. Pflegestelle oder Heim) betreut, dann übernimmt das Jugendamt im Rahmen der Vorschriften des Sozialgesetzbuches Acht (SGB VIII) die Kosten der Hilfe. Die Betreuten und beide Elternteile müssen einen Beitrag zu den Kosten der Hilfe leisten. Die Höhe ist von Fall zu Fall verschieden; sie richtet sich u. a. nach der Betreuungsform und der Einkommenshöhe.

Hinweise

Zuständigkeit:

Frau Schone: Buchstaben A - Ma

Herr Beese: Buchstaben Mb - Z

Begriffe im Kontext

Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Jugendhilfemaßnahmen

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