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Jahresabschluss
Details
Der Jahresabschluss wird als Ergebnis der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres bezeichnet. Zum kommunalen Jahresabschluss zählen im weiteren Sinne alle Maßnahmen und Arbeiten, die notwendig sind, um die Vermögens- und Schuldenlage sowie die Finanz- und Ertragslage der Kommune darzustellen. Dazu ist es erforderlich, dass alle Geschäftsvorfälle eines Haushaltsjahres planmäßig und lückenlos sowie inhalts- und wertmäßig aufgezeichnet werden. Diese Daten bilden die Basis für die Aufstellung des Jahresabschlusses.
Der kommunale Jahresabschluss besteht im Wesentlichen aus:
Bilanz
Ergebnisrechnung und Teilergebnisrechnungen
Finanzrechnung und Teilfinanzrechnungen
Anhang
Lagebericht
Der Jahresabschluss ist durch einen Anhang (Angaben über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) und einen Lagebericht (Überblick über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie insbesondere Betrachtung der zukünftigen Entwicklung der Kommune mit ihren Chancen und Risiken) zu ergänzen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser hat zu überprüfen, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Zu dieser Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung, welche im Rahmen ihrer Prüfung einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über seine Versagung abzugeben hat.
Aktuelle Jahresabschlüsse können über das Bürgerinformationssystem unter dem Stichwort „Jahresabschluss“ eingesehen werden.