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Jugendhilfe im Strafverfahren
Details
Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren umfassen u. a. die Beratung, Begleitung und Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender (14 – 20-jährig), sowie ihrer Familien, dies vor, während und nach Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. In diesem Zusammenhang werden erzieherische, soziale und fürsorgerische Aspekte ins Verfahren eingebracht.
Begriffe im Kontext
Straffällig, Begleitung, Ermittlungsverfahren, fürsorglich