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Hilfe für junge Volljährige
Details
Jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation notwendig ist. Angeboten werden pädagogische Hilfen, die von formloser Beratung über regelmäßige ambulante Betreuung bis zu stationären Unterbringungen reichen.
Rein finanzielle Hilfen zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnung gehören nicht zu den Leistungen des Jugendamts.