Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

Sie haben eine Frage? +49 2592 69 0

Dienstleistungen der Stadt Selm einfach online!

Geldspielgeräte

Details

Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielcasinos aufgestellt werden. Der gewerbliche Aufsteller benötigt hierfür die sog. Aufstellerlaubnis sowie im Einzelfall die betriebsbedingte Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes.

Die gewerbliche Aufstellerlaubnis ist beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung zu beantragen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden

  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Begriffe im Kontext

Schankwirtschaft, Spielhallen, Spielcasinos, Aufsteller, Aufstellort

Copyright 2024. Stadt Selm
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close