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Geldspielgeräte
Details
Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielcasinos aufgestellt werden. Der gewerbliche Aufsteller benötigt hierfür die sog. Aufstellerlaubnis sowie im Einzelfall die betriebsbedingte Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes.
Die gewerbliche Aufstellerlaubnis ist beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.