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E-Mail Kommunikation - Einwilligung
Details
Einwilligung in die unverschlüsselte elektronische Kommunikation per E-Mail gemäß § 87a Abgabenordnung (AO) im Bereich der Steuer- und Abgabenverwaltung
Im Rahmen des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses darf die Stadt Selm nur dann unverschlüsselte E-Mails mit geschützten (Steuer)-Daten versenden, wenn durch den/die Steuerpflichtige/n ausdrücklich in die unverschlüsselte Datenübermittlung eingewilligt und einer mit diesem Kommunikationsweg möglicherweise verbundenen Offenbarung der steuerlichen Verhältnisse zugestimmt wurde (§ 30 Absatz 4 Nr. 3 und § 87a Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2 AO, Artikel 6 Absatz 1 der - DSGVO -).
Möchten Sie, dass die Stadt Selm Ihnen oder der von Ihnen bevollmächtigten Person unverschlüsselte E-Mails übersendet, unterschreiben Sie bitte eigenhändig den vollständig ausgefüllten Vordruck und senden ihn an die Stadt Selm per:
Briefpost an o.g. Adresse,
E-Mail als PDF Anlage an steueramt@stadtselm.de oder
per Fax an 02592-69/100.
Diese Einwilligung begründet keinen Anspruch auf unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail. Die Stadt behält sich vor, auf andere Weise mit Ihnen zu kommunizieren (z.B. per Post), etwa wenn die Kommunikation per E-Mail aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht möglich sein sollte. Insbesondere ist die Bekanntgabe von Steuerbescheiden mittels unverschlüsselter E-Mail nicht zulässig.
Ihnen ist dabei bekannt, dass eine unverschlüsselte elektronische Kommunikation nicht sicher ist und eventuell durch Dritte eingesehen und manipuliert werden kann. Die Möglichkeit, dass dadurch steuerliche Sachverhalte unbefugten Dritten bekannt werden, wird mit der Erklärung in Kauf genommen.
Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich (Brief, Fax), per E-Mail oder durch persönlichen Vortrag widerrufen. Der Widerruf wird erst ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem er der Stadt Selm zugeht.