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Personalausweis
Details
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht).
Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden.
Bei nicht verheirateten Eltern ist eine Sorgerechtsbescheinigung oder eine Negativbescheinigung Ihres Jugendamtes, Stadtverwaltung Selm, Tel.: 02592-690 vorzulegen.
Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, die einen Ausweis benötigen (z. B. für eine Auslandsreise), kann ein Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden.
Ein Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss gestellt werden:
bei Vollendung des 16. Lebensjahres (Erstausstellung),
bei Verlust,
bei Ablauf der Gültigkeit und
bei Namensänderungen.
Den Antrag können Sie nur persönlich stellen, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen. Ab dem 02.08.2021 werden auch in allen Fällen Fingerabdrücke aufgenommen.
Weitere Information finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de
Wenn Sie kurzfristig einen neuen Ausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Dieser besitzt eine Gültigkeit bis zu drei Monaten.
Beachten Sie bitte, dass einige Länder den vorläufigen Personalausweis nicht anerkennen. Fragen Sie uns danach; wir stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Wenn die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist, muss diese gesperrt werden. Für die Sperrung können Sie auch die Sperrnotruf-Nummer 0180-1 33 33 33 nutzen (Mo.-So. 0-24 Uhr; Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct. Min. aus dem Mobilfunknetz). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort.
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst war ein Service des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Zum 1. Februar 2024 musste der Dienst eingestellt werden, ein PIN-Rücksetz- und Aktivierungsbrief kann nicht mehr bestellt werden.
Sie können Ihren Online-Ausweis nach wie vor in unserem Bürgerbüro kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen.
Die Gültigkeit eines Personalausweises beträgt 10 Jahre; für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre.
Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.