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Personalausweis
Details
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht).
Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden.
Bei nicht verheirateten Eltern ist eine Sorgerechtsbescheinigung oder eine Negativbescheinigung Ihres Jugendamtes, Stadtverwaltung Selm, Tel.: 02592-690 vorzulegen.
Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, die einen Ausweis benötigen (z. B. für eine Auslandsreise), kann ein Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden.
Ein Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss gestellt werden:
bei Vollendung des 16. Lebensjahres (Erstausstellung),
bei Verlust,
bei Ablauf der Gültigkeit und
bei Namensänderungen.
Den Antrag können Sie nur persönlich stellen, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen. Ab dem 02.08.2021 werden auch in allen Fällen Fingerabdrücke aufgenommen.
Weitere Information finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de
Wenn Sie kurzfristig einen neuen Ausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Dieser besitzt eine Gültigkeit bis zu drei Monaten.
Beachten Sie bitte, dass einige Länder den vorläufigen Personalausweis nicht anerkennen. Fragen Sie uns danach; wir stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Wenn die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist, muss diese gesperrt werden. Für die Sperrung können Sie auch die Sperrnotruf-Nummer 0180-1 33 33 33 nutzen (Mo.-So. 0-24 Uhr; Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct. Min. aus dem Mobilfunknetz). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort.
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst war ein Service des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Zum 1. Februar 2024 musste der Dienst eingestellt werden, ein PIN-Rücksetz- und Aktivierungsbrief kann nicht mehr bestellt werden.
Sie können Ihren Online-Ausweis nach wie vor in unserem Bürgerbüro kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen.
Die Gültigkeit eines Personalausweises beträgt 10 Jahre; für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre.
Lichtbild
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Ein biometrisches Lichtbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung, Lichtbildabweichungen bei Kindern/Kleinkindern oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden. Diese befindet sich im Wartebereich des Bürgerbüros.
Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung z.B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten. Daher soll das Lichtbild die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 1:1, d.h. gegenwartsbezogen abbilden. Ein deutscher Ausweis wird kraft Gesetzes auch vor Ablauf der Gültigkeit ungültig, wenn die eindeutige Personenidentifikation nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Ausweis sogar von den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden sichergestellt bzw. eingezogen werden.
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie hier vor Ort Lichtbilder über ein entsprechendes Gerät zur Lichtbildaufnahme aufnehmen lassen. Dieses wird dann medienbruchfrei in den Antrag für Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass übernommen.
Auch müssen Lichtbilder von Fotostudios ab diesen Zeitpunkt ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgerbüro übermittelt werden.
Bitte prüfen Sie auf der folgenden Website, welche Fotografen oder Fotostudios hier in der Nähe diese Dienstleistung anbieten: www.e-passfoto.de/behoerden-information
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie hier.