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Lernmittelanforderung
Details
Grundsätzlich werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen. In Ausnahmefällen können Lernmittel, falls wegen der Art der Lernmittel erforderlich, zum dauernden Gebrauch zur Verfügung gestellt werden. Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Sie müssen gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden.