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Wahlschein und Briefwahl

Details

Die Wähler*innen haben die Möglichkeit, ihr Wahlrecht an der Urne am Wahltag oder vorab per Brief auszuüben.

Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen automatisch beigefügt.

Unter folgenden Möglichkeiten können Sie die Briefwahl beantragen:

  • Sie nutzen den Online-Briefwahlantrag

  • Sie beantragen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Fax oder per E-Mail an das Wahlamt. Geben Sie Ihren Familiennamen und Ihren Vornamen, Ihre Hauptwohnung, Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift an.

  • Sie füllen die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden sie an das Wahlamt.

  • Sie besuchen uns im Wahlamt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie möchten, können Sie direkt Ihren Stimmzettel kennzeichnen und den Wahlbrief in die Urne werfen. Wenn Sie jemand anderen beauftragen oder die Unterlagen für jemand anderen abholen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.

Bitte beachten Sie:

  • Die oben genannten Angebote stehen nur zu den Wahlen und nur in festgelegten Zeiträumen zur Verfügung!

  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Begriffe im Kontext

Bundestagswahl, Landtagswahl, Europawahl, Kommunalwahl

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