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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Details
Durch das Jugendamt werden Kindern, Jugendlichen, Familien oder jungen Volljährigen bei Bedarf pädagogische Hilfen angeboten. Die hierfür entstehenden Kosten werden nach den Vorschriften des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) übernommen. Zu bestimmten Hilfearten müssen Eltern und Kinder einen Beitrag leisten. Die Bewilligung und finanzielle Abwicklung erfolgt in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe. Dort werden auch Zuständigkeiten und Kostenerstattungen zwischen Jugendämtern und anderen Sozialleistungsträgern geklärt.
Hinweise
Zuständigkeit:
Frau Schone: Buchstaben A – Ma
Herr Beese: Buchstaben Mb – Z