Aktuelle Meldungen aus Selm
Weiter 3G und Maskenpflicht in städtischen Gebäuden
Am Wochenende läuft die zweiwöchige Übergangsfrist der Coronaschutzverordnung aus. Anschließend gelten nur noch Grundschutzmaßnahmen wie zum Beispiel eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Für Gebäude ist diese dann bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr angeordnet.
Die Stadtverwaltung Selm wird jedoch weiterhin über das Hausrecht eine Maskenpflicht für die städtischen Gebäude anordnen. Dies gilt unter anderem für das Amtshaus, Bürgerhaus, BIB, Haus Nienkamp 28, Begegnungsstätte Körnerstraße und das Jugendzentrum Sunshine. Auch die 3G-Regel für Besuche im Amtshaus oder bei Veranstaltungen im Bürgerhaus wird beibehalten. „Maskenpflicht und die 3G-Regeln sind kleine aber wirkungsvolle Maßnahmen, um das weiter hohe Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. Daher haben wir uns zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu entschieden, weiter an diesen Maßnahmen festzuhalten“, erklärt Bürgermeister Thomas Orlowski.
Der Besuch in den städtischen Gebäuden ist also ab Montag, 4. April, weiter nur mit dem Nachweis geimpft, genesen oder getestet und dem Tragen einer Maske möglich. Dies kann eine medizinische oder FFP2-Maske sein.