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Aktuelle Meldungen aus Selm

Wahl der Schiedspersonen steht an

Die Amtsperiode der derzeitigen Schiedsfrauen endet im Mai 2023. Daher erfolgt in Kürze gemäß der Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Wahl durch den Rat der Stadt Selm für die Amtsperiode 2023 bis 2028.

Es bestehen in Selm zwei separate Schiedsamtsbezirke, für die jeweils eine Schiedsperson zuständig ist. Diese Aufteilung in zwei Schiedsamtsbezirke soll auch in Zukunft beibehalten werden, so dass für jeden Schiedsamtsbezirk ein/eine Schiedsmann/Schiedsfrau zu wählen ist.

Der Bezirk I umfasst die Ortsteile Bork und Cappenberg sowie im Ortsteil Selm das Gebiet westlich der Kreisstraße/Münsterlandstraße/Lüdinghausener Straße. Der Bezirk II umschließt im Ortsteil Selm das Gebiet östlich der Kreisstraße/Münsterlandstraße/Lüdinghausener Straße beginnend ab dem Abzweig Haus-Berge-Straße.

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes des Schiedsmannes/der Schiedsfrau haben, werden gebeten, sich bis zum 6. Februar 2023 bei der Stadtverwaltung Selm, Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung, Adenauerplatz 2, 59379 Selm, zu bewerben.

Älter als 25 Jahre

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber/-innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht werden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Ferner soll der/die Bewerber/-in das 25. Lebensjahr vollendet haben, jedoch nicht älter als 75 Jahre sein. Die Schiedsperson soll ihren Wohnsitz im jeweiligen Schiedsamtsbezirk haben und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Die Aufgabe einer Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich hierbei sowohl auf Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Körperverletzung, als auch auf zivilrechtliche Streitigkeiten.

Entsprechende Vorschläge für die anstehende Wahl können auch von politischen Parteien, Vereinen, Verbänden etc. unterbreitet werden, sofern die Zustimmung des Vorgeschlagenen beigefügt wird. Die Wahl der Schiedspersonen für die beiden Schiedsamtsbezirke wird voraussichtlich im März 2023 durch den Rat der Stadt Selm vorgenommen.

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